LOHNBUCHHALTUNG

Lohnabrechnungen

Stundenabrechnung (Basislohn)
Zulagen

+ Bonus

+ 13. Monatslohn

+ Überstunden

+ Kinder- oder Ausbildungszulagen

= BRUTTOLOHN
Abzüge von prozentual von Bruttolohn:

– AHV/IV/EO = 5.3%

– ALV 1 = 1.1% (bis CHF 148’200 pro Jahr)

– ALV 2 = 0.5 % (über CHF 148’200 pro Jahr)

– BVG = 7 -18 %

Je nach Alter, unter bestimmten Bedingungen nicht obligatorisch, von Versicherungsgeber wen nicht Suva kann die Prämie variieren, da die Versicherungen verschiedenen Berechnungsmodelle für den Risikoteil haben

– NBU = Variabel

Unterschied in der Prämie kann von Arbeitnehmer, Arbeistbranche sowie Versicherungsgeber abhängen.

Quellensteuer

Nur für ausländische Arbeitnehmer – variabel nach Wohnsitz, Familienstand und Konfession.

– Branchenspezifische Abzüge wie FAR, Parifond usw.

Gute Arbeitgeber bezahlen die Abzüge, belasten aber den Mitarbeiter nicht, hingegen die gewinnorientierten Arbeitgeber können diverse Abzüge den Mitarbeiter belasten.

= NETTOLOHN
Fallen beispielsweise Zulagen oder Spesen an, so werden diese dem Nettolohn zugerechnet sowie diversen Korrekturen

Lohn Sozialversicherungen

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Wer ist alles AHV pflichtig?

Als Arbeitgeber in der Schweiz tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge erhalten. Darüber hinaus können auch Arbeitgeber im Ausland aufgrund von EU- oder EFTA-Abkommen diesen Anforderungen unterliegen, wenn sie gesetzlich versicherungspflichtige Personen beschäftigen.

Für Geringfügigverdienende mit einem Jahreslohn von weniger als 2’300 CHF gibt es besondere Bedingungen, um die Beitragspflicht zu umgehen.

Akontobeiträge

Die Akontobeiträge an die Ausgleichskasse richten sich nach der Höhe der zu erwartenden Jahreslohnsumme. Bis zu einem Betrag von 200’000 Franken pro Jahr sind die Beiträge nur vierteljährlich zu entrichten, bei einem höheren Einkommen sind sie etwas häufiger zu entrichten – in diesem Fall monatlich!

Höhe der AHV Beiträge (Stand 2023)

Die Beiträge an AHV/IV und EO werden zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt und belaufen sich auf 10,6 % des Lohns eines Arbeitnehmers (AHV 8,7 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %). Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung betragen 2,2%. Bei einem Einkommen von mehr als 148.200 CHF zahlen Sie sogar noch mehr in Form von Solidaritätsbeiträgen – aber keine Sorge: beide Seiten tragen die Hälfte der Last!

Bleiben Sie mit der AHV über Ihre Beiträge informiert – AHV Satz kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Mit der richtigen Software sind Sie immer auf dem Laufenden – sie liefert Ihnen automatisch und jederzeit den aktuellen Beitragssatz.


Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorg (BVG)

BVG ist ein populärer Begriff für die zweite Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. BVG steht für „Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“ und umschreibt die gesetzlichen Anforderungen, die für die Gewährung von Vorsorgeleistungen notwendig sind. Mit seinen weitreichenden Auswirkungen ist es zu einem festen Bestandteil der Altersvorsorgeplanung von Arbeitnehmern in der ganzen Schweiz geworden.

Wenn Sie zwischen 25 und 34 Jahre alt sind, liegt der Beitrag zur Rentenversicherung bei niedrigen 7 %. Aber keine Sorge! Ihr Arbeitgeber übernimmt 50 % dieser Kosten, um sicherzustellen, dass Sie im Ruhestand gut abgesichert sind – vor allem, wenn Sie zwischen 55 und 64 Jahre alt sind und einen Beitragssatz von 18 % zahlen müssen.

Eintrittsschwelle

Bei einem Jahreslohn von mehr als 22’050 Franken (75 Prozent der maximalen AHV-Vollrente) sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der Pensionskasse ihres Arbeitgebers anzumelden. Lassen Sie sich diese grosse finanzielle Chance nicht entgehen!

Koordinationsabzug

Ein Anschluss an die Pensionskasse erfordert oft einen Koordinationsabzug, wie er im Rahmengesetz BVG vorgesehen ist. Dabei werden 25’725 Franken (87,50 % der maximalen AHV-Vollrente) von den Leistungen beider Säulen abgezogen – für eine möglichst effiziente Nutzung des Ertragspotenzials der Beteiligten.


Kollektiv-Krankentaggeldversicherung KTG

Als Arbeitgeber kann Krankheit eine besorgniserregende und teure Angelegenheit sein. Doch mit einer kollektiven Krankentagegeldversicherung sind Sie im Falle einer Erkrankung Ihres Mitarbeiters finanziell entlastet – ganz zu schweigen davon, dass einige Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, den Lohn während der Abwesenheit des Mitarbeiters weiterzuzahlen! Der Abschluss einer solchen Versicherung ist sehr empfehlenswert.

Watefristen KTG

Es gibt folgende Wartefristen 3 Tage, 30 Tage, 60 Tage und 90 Tage.

Mit einer längeren Wartezeit können Sie die Prämien für das Krankentagegeld senken, aber das geht zulasten des Arbeitgebers. Es geht also darum, ein Gleichgewicht zwischen Kosteneinsparungen und Deckung zu finden!


Unfallversicherung (UVG)

Die Schweizer Arbeitgeber sind verpflichtet, ihr Personal umfassend gegen Unfälle und Berufskrankheiten zu versichern, wie es das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vorsieht.

Arbeiten Sie in einem risikoreichen Beruf? Die Suva bietet den notwendigen Schutz, den das Gesetz vorschreibt. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die sich für den Schutz von Arbeitnehmern in gefährlichen Berufen einsetzt.

Suva-pflichtig sind Unternehmen aus den verschiedensten Branchen, vom Tiefbau bis zum Personalverleih. Unternehmen im Hoch- und Tiefbau, in der industriellen Fertigung von Maschinenteilen, in der chemischen Industrie, im Güter- und Personentransport und viele mehr müssen diese Vorschriften einhalten. Auch forstwirtschaftliche Betriebe sowie Steinmetz- und Architekturbüros sowie Ausbildungsstätten können durch diese Pflicht versichert werden.

Unternehmen ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs der Suva können ihren Mitarbeitern eine umfassende Unfallversicherung bei einem anderen Versicherer anbieten.

Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung BU/NBU

Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) sowie Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ist individuell und wird von der Versicherung berechnet.

Berufsunfallversicherung (BU)

Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch eine Arbeitsunfallversicherung (BU) zu schützen, eine moralische Verantwortung zu übernehmen und die Kosten zu tragen.

Nichtberufsunfallversicherung (NBU)

Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch eine Nichtberufsunfall (NBU) zu versichern, sofern diese über 8 Stunden pro Woche betrögt. Diese Kosten können dem Arbeitnehmenden vom Lohn abgezogen werden.


Zusätzliche Beiträge

Je nach Branche müssen Sie als Unternehmen möglicherweise zusätzliche Beiträge für Löhne und Gehälter entrichten. Dazu gehören Parifons, FAR und andere Verbandsabgaben.

DEKLARATIONEN | AHV, BVG, KTG, UVG usw.

Zum Jahresende ist es wichtig, dass alle notwendigen Deklarationen bis zum 31. Januar bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Eine proaktive Buchhaltung hilft sicherzustellen, dass nichts übersehen wird, wenn es um die Abgrenzung von Zahlungen geht – eine Aufgabe, die neben der Lohnabrechnung genauestens geprüft werden sollte.

Bestellen Sie ein Kontoauszug von Anbietern wie AHV, BVG, KTG oder UVG, um die Sicherheit zu erhöhen, dass diese Abrechnungen korrekt sind!
Als Buchhalterin muss ich alle Einzahlungen auf einem Bankkontoauszug verbuchen – auch solche, die aus so unterschiedlichen Quellen wie Privat Bankkonten, Bargeld und Inkasso stammen (Zahlung an Betreibungsamt). Um den Überblick über diese verschiedenen Zahlungen zu behalten, braucht man viel Liebe zum Detail und Erfahrung in diesem Bereich!

Professionelle Buchhalterinnen und Buchhalter nutzen offizielle Dokumente (Kontoauszug per 31.12. von AHV, BVG, KTG, UVG usw.) der zuständigen Behörden als unschätzbare Ressource, um gebuchte Banktransaktionen zu authentifizieren und zu überprüfen. Diese Bestätigung bietet zusätzliche Sicherheit, dass alle korrekt und aktuell verbucht wurde.

FAQ

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